
Besondere Form der Anleihe: Besitzer von nachrangigen Anleihen sind den Besitzern von erstrangigen Anleihen der emittierenden Unternehmen - aufgrund einer Rangrücktrittserklärung - bei der Bedienung ihrer Ansprüche nachgeordnet. Im Falle des Konkurses werden sie somit nicht als erste aus der Liquiditätsmasse bedient. English:...
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